Nutzungsplanungen betreffen funktionale Räume und machen nicht an den Gemeindegrenzen halt.
Nutzungsplanungen betreffen je länger je mehr nicht nur einzelne Gemeinden, sie machen denn auch nicht an den Gemeindegrenzen halt. Die Planung in den funktionalen Räumen erfordert überkommunale Koordination, Partizipation und grenzüberschreitende Zusammenarbeit. Mehr denn je stossen die Gemeinden im Nutzungsplanungsprozess aufgrund der vielfältigen Herausforderungen an ihre Grenzen.
Der Kanton hat nunmehr ein neues Merkblatt mit dem Titel "Partnerschaftliches Planen und Denken im funktionalen Raum" herausgegeben, welches die Vorzüge eines überkommunal durchgeführten Nutzungsplanungsverfahrens detailliert darstellt. Der Weg führt über die Gründung eines Gemeindeverbands, welchem die zusammenarbeitenden Gemeinden die Aufgabe Planung und - falls gewünscht - auch Bau übertragen können. Im Merkblatt werden die einzelnen Schritte zur Gründung des Gemeindeverbands, zum Inhalt der Satzungen und zum Erlass der überkommunalen Nutzungsplanung einfach und verständlich dargestellt.
Die überkommunale Nutzungsplanung eröffnet den Gemeinden neue Möglichkeiten der interkommunalen Zusammenarbeit. Wir beraten sowohl Gemeinden als auch Private in planungsrechtlichen Fragen und zeigen rechtliche Chancen und Risiken verschiedener Lösungswege auf.