Rechtsgebiete

Wir beraten und informieren Privatpersonen, Unternehmen, Gemeinden oder öffentliche Institutionen über die Sach- und Rechtslage und zeigen Lösungsmöglichkeiten auf.

Wo möglich und zweckdienlich, sind wir grundsätzlich immer bestrebt, Konflikte gütlich zu regeln. Das gilt auch dann, wenn zu diesem Zweck vorab ein Rechtsmittel eingelegt werden muss. Wo keine gütliche Einigung möglich scheint oder eine solche scheitert, klären wir über die Prozesschancen auf und vertreten unsere Klienten kompetent und engagiert vor Gerichten und Behörden.

Als spezialisierte Kanzlei konzentrieren sich unsere Dienstleistungen auf die nachfolgend aufgelisteten Rechtsgebiete, da es fast unmöglich ist in sämtlichen Rechtsgebieten à jour zu bleiben. Nur dank dieser Spezialisierung und konstanter Weiterbildung sind wir in der Lage unseren und den Ansprüchen unserer Klientinnen und Klienten an eine umfassende und fundierte Beratung und Vertretung gerecht zu werden.

Wir beraten Planerinnen und Planer (Architekten und Ingenieure) sowie Bauherrschaften beim Abschluss von Projektentwicklungs- und Planerverträgen (z.B. Generalplaner-, Architekten- und Ingenieurverträge), Bauleitungs- und Bauherrenvertretungsverträgen sowie bei der Auslegung entsprechender Verträge. Sofern sich aussergerichtlich keine Lösung finden lässt, vertreten wir unsere Klienten beispielsweise regelmässig in Prozessen betreffend die Höhe des Architektenhonorars sowie betreffend Planungsfehler unter Anwendung der massgebenden Branchennormen (z.B. SIA-Ordnung 102 oder SIA-Ordnung 118).

Das öffentliche Baurecht ist die allgemeingültige Rechtsordnung des Bauens. Das sind insbesondere Vorschriften, welche die öffentliche Hand für die private Bautätigkeit erlässt (z.B. Abstandsvorschriften, Erschliessungsvorgaben und Ortsbildschutz). Wir begleiten und beraten Private und Gemeinden in diesem Bereich im Baubewilligungs- und daran anschliessenden Rechtsmittelverfahren betreffend Bauten in und ausserhalb Bauzonen, sei dies bei eigenen Projekten oder Bauprojekten Nachbarn oder von Dritten. weiterlesen...

Wir beraten und vertreten betroffene Grundeigentümer und Gemeinden im Zusammenhang mit Erschliessungen und Fragen der Erschliessungsfinanzierung. Dies umfasst sämtliche Rechtsfragen im Zusammenhang mit Sondernutzungsplanungen (Erschliessungsplanung und Gestaltungsplanung) und Baubewilligungsverfahren für sämtliche Arten von Erschliessungsanlagen. Wir sind regelmässig Ansprechpartner im Zusammenhang mit Erschliessungsfinanzierungen (Erschliessungsbeiträge, Anschlussgebühren) und/oder Beitragsplanverfahren sowie Erschliessungsverträgen.

Wir sind Ansprechpartner bei enteignungsrechtlichen Fragen, welche sich als Folge von raumplanungsrechtlichen Massnahmen (z.B.Aus- oder Aufzonung) stellen. Zudem beraten wir Private und die öffentliche Hand im Zusammenhang mit den enteignungsrechtlichen Folgen einer Erschliessungsplanung oder dem Bau von öffentlichen Werken. Wir führen Verfahren zur materiellen wie zur formellen Enteignung nach kantonalem Enteignungsrecht und nach dem Enteignungsrecht des Bundes (Einspracheverfahren, Gerichtsverfahren, Verfahren vor der Schätzungskommission).

Wir beraten und vertreten private Grundeigentümer, Gemeinden oder öffentliche Institutionen und Verbände in sämtlichen Anliegen im Zusammenhang mit Fragen zum Gewässerschutzrecht (Hochwasserschutz, Grundwasserschutzzonen, Gewässerraum innerhalb und ausserhalb von Bauzonen).

Wir beraten und unterstützen unsere Klienten in allen miet- und pachtrechtlichen Problemstellungen, insbesondere bei der Beurteilung von Miet- und Pachtverträgen, beim Verfassen von Miet- und Pachtverträgen sowie bei der Führung von Prozessen hinsichtlich Mängelbehebung an Mietsachen, Reduktion und Hinterlegung von Mietzinsen sowie bei Fragen rund um die ordentliche und die ausserordentliche Kündigung von Mietverträgen oder bei Ausweisung von Mietern.

Wir beraten und unterstützen unsere Klienten in allen Fragen des Nachbarrechts, insbesondere bei Auseinandersetzungen betreffend Abstände von Pflanzen und Gartenbauten, Beschädigungen von Grundstücken durch Bauarbeiten auf dem Nachbargrundstück (Hangrutschungen/Risse), Beanspruchung des Nachbargrundstücks im Rahmen eines Bauprojektes (Hammerschlagsrecht), Lärmschutz und weitere Immissionen von Nachbargrundstücken sowie Unklarheiten beim Bestand und der Auslegung von Dienstbarkeiten (Näherbaurechte, Grenzbaurechte, Benützungsrechte etc.).

Wir beraten und vertreten private Grundeigentümer, Gemeinden oder öffentliche Institutionen bei sämtlichen Rechtsfragen zum Natur- und Heimatschutzrecht (Ortsbildschutz, Landschaftsschutz inkl. BLN, ISOS und IVS oder Gutachten der Eidgenössischen Natur und Heimatschutzkommission ENHK).

Wir beraten und vertreten Private und Gemeinden bei Allgemeinen Nutzungsplanungen (Ortsplanungen) und Sondernutzungsplanungen, d.h. Gestaltungplanungen und Erschliessungsplanungen. Darunter fallen Fragen rund um die Änderung von Zonenplänen (z.B. Einwendungs- und Beschwerdeverfahren gegen BNO-Revisionen, Einzonung, Auszonung, Umzonung inkl. allfälliger Entschädigungsfolgen usw.). Wir sind generell Ihr Ansprechpartner bei Rechtssetzungsfragen (z.B. Formulierung von BNO-Vorschriften,) insbesondere auch im Zusammenhang mit der Umsetzung der revidierten Vorschriften im Raumplanungs- und Baugesetz (Mehrwertabgabe, Baupflicht und dergleichen).

Wir beraten und vertreten Private und Gemeinden in allen Fragen des Staats- und Verwaltungsrechts. Das Verhältnis zwischen dem Staat und seinen Bürgerinnen und Bürgern ist durch zahlreiche Rechtsregeln geprägt. Das allgemeine Staats- und Verwaltungsrecht bestimmt die Grundsätze dieses Verhältnisses. Wir unterstützen Privatpersonen, Unternehmen und Gemeinden in allen Bereichen des Staats-, Gemeinde- und Verwaltungsrechts. Dazu gehören unter anderem auch Fragestellungen aus dem Gemeinde- und Gemeindeverbandsrecht, dem Schul- und Bildungsrecht, dem Submissionsrecht, dem Datenschutzrecht und dem Öffentlichkeitsprinzip. Wir helfen der öffentlichen Hand bei der Erstellung, Prüfung oder Überarbeitung von Satzungen, Reglementen und verfassen Gutachten zu Spezialfragen.

Wir beraten und vertreten private Grundeigentümer, Gemeinden oder öffentliche Institutionen und Verbände in umweltrechtlichen Fragen. Darunter fallen primär sämtliche Rechtsfragen in den Bereichen Lärmschutz, Immissionsschutz, Gewässerschutz sowie Altlasten und Umweltverträglichkeitsprüfungen.

Wir beraten und vertreten Bauherrschaft und Unternehmer im Bereich des Werkvertragsrechts (u.a. Total- und Generalunternehmer-Werkverträge, Werkverträge mit Subunternehmern) mit und ohne Geltung der SIA-Norm 118. Nebst der Beratung bei der Ausarbeitung und beim Abschluss sowie bei der Auslegung entsprechender Verträge vertreten wir unsere Klienten in diesem Bereich regelmässig betreffend der Beseitigung von Baumängeln, Kostenüberschreitungen, Beweisaufnahmen oder der Durchsetzung von Honorarforderungen aus Werkvertrag. Wir verfassen in diesem Zusammenhang etwa Mängelrügen oder führen Prozesse auf Eintragung eines Bauhandwerkerpfandrechtes.

Wir beraten und vertreten private Arbeitgeber und Arbeitnehmer sowie Unternehmen, Gemeinden und andere Körperschaften des öffentlichen Rechts in allen Aspekten der Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Beziehung. Wir unterstützen unsere Klienten bei sämtlichen Fragen des privaten Arbeitsrechts und des öffentlichen Personalrechts und vertreten diese auch in Schlichtungsverfahren sowie in Gerichts- und Verwaltungsverfahren. In diesem Zusammenhang werden wir regelmässig mit der Ausarbeitung oder Überprüfung von Arbeitsverträgen, Personalreglementen, Kündigungen, Aufhebungsvereinbarungen, Arbeitszeugnissen und der Durchsetzung von Lohnforderungen konfrontiert.

Wir beraten und unterstützen unsere Klienten in schuldbetreibungs- und konkursrechtlichen Fragen, insbesondere bei Betreibungen, bei Pfandverwertungen, bei Konkursen und bei der Führung von Prozessen (Rechtsöffnungsverfahren, Konkursbegehren, Arrestbegehren oder Anfechtungsklagen).

Standort

Kanzlei Aarau

Laurenzenvorstadt 21 | Postfach
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