Baurecht

Wir begleiten und beraten Private und Gemeinden im Bereich des öffentlichen und privaten Baurechts. Das öffentliche Baurecht ist die allgemeingültige Rechtsordnung des Bauens. Das sind insbesondere Vorschriften, welche die öffentliche Hand für die private Bautätigkeit erlässt (z.B. Abstandsvorschriften, Erschliessungsvorgaben und Ortsbildschutz). Wir begleiten und beraten Private und Gemeinden in diesem Bereich im Baubewilligungs- und daran anschliessenden Rechtsmittelverfahren betreffend Bauten in und ausserhalb Bauzonen, sei dies bei eigenen Projekten oder Bauprojekten Nachbarn oder von Dritten . In diesem Zusammenhang prüfen wir die geplanten Bauten im Hinblick auf die Übereinstimmung mit den rechtlichen Vorgaben. Wir sind ferner auch Ansprechpartner für sämtliche Fragen rund um die Umnutzung von Bauten und Anlagen oder Widerhandlungen gegen das Baugesetz oder bei Bauen ohne Baubewilligung.

Das private Baurecht regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen den privaten Baubeteiligten. Der Schwerpunkt liegt bei der Beziehung zwischen demjenigen, der einen Bau in Auftrag gibt (Bauherr) und den Beteiligten, die das Bauwerk planen und ausführen (z.B. Architekten, Ingenieure, Bauunternehmen und Handwerker). Wir begleiten und beraten bei der Vertragsgestaltung (z.B. Redaktion oder Überarbeitung eines Werkvertrages oder Architekturvertrages), klären über die vertraglichen Rechte und Pflichten auf (z.B. Mängelrechte bei Baumängeln) und machen vertragliche Rechte und Forderungen geltend (z.B. Nachbesserung und Schadenersatz). Zum privaten Baurecht gehört unter anderem auch das private Nachbarrecht. In diesem Bereich kümmern wir uns um die rechtlichen Belange unter Nachbarn (z.B. Lärm und andere Immissionen, Dienstbarkeiten und Pflanzen an der Parzellengrenze).

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