Wir beraten und vertreten Private und Gemeinden in allen Fragen des Staats- und Verwaltungsrechts. Das Verhältnis zwischen dem Staat und seinen Bürgerinnen und Bürgern ist durch zahlreiche Rechtsregeln geprägt. Das allgemeine Staats- und Verwaltungsrecht bestimmt die Grundsätze dieses Verhältnisses. Wir unterstützen Privatpersonen, Unternehmen und Gemeinden in allen Bereichen des Staats-, Gemeinde- und Verwaltungsrechts. Dazu gehören unter anderem auch Fragestellungen aus dem Gemeinde- und Gemeindeverbandsrecht, dem Schul- und Bildungsrecht, dem Submissionsrecht, dem Datenschutzrecht und dem Öffentlichkeitsprinzip. Wir helfen der öffentlichen Hand bei der Erstellung, Prüfung oder Überarbeitung von Satzungen, Reglementen und verfassen Gutachten zu Spezialfragen
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