Wir beraten und vertreten private Arbeitgeber und Arbeitnehmer sowie Unternehmen, Gemeinden und andere Körperschaften des öffentlichen Rechts in allen Aspekten der Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Beziehung. Wir unterstützen unsere Klienten bei sämtlichen Fragen des privaten Arbeitsrechts und des öffentlichen Personalrechts und vertreten diese auch in Schlichtungsverfahren sowie in Gerichts- und Verwaltungsverfahren. In diesem Zusammenhang werden wir regelmässig mit der Ausarbeitung oder Überprüfung von Arbeitsverträgen, Personalreglementen, Kündigungen, Aufhebungsvereinbarungen, Arbeitszeugnissen und der Durchsetzung von Lohnforderungen konfrontiert.
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