Die Bedeutung von Dienstbarkeiten im Zusammenhang mit einem Bauprojekt

14.09.2022
Die Bedeutung von Dienstbarkeiten im Zusammenhang mit einem Bauprojekt

Mit dem Erwerb eines Grundstücks sind in den allermeisten Fällen auch diverse Dienstbarkeiten verbunden, welche zusammen mit dem Grundstück an den Eigentümer übergehen. Damit einher gehen unterschiedliche Rechte und Pflichten, welche den neuen Grundstückeigentümer mehr oder weniger intensiv binden. Besonders bei anstehenden Bauprojekten ist auf solche Dienstbarkeiten ein erhöhtes Augenmerk zu richten.

Durch eine Dienstbarkeit räumt der Grundstückeigentümer dem Eigentümer einer benachbarten Parzelle gewisse Nutzungsrechte an seinem Grundstück ein. Solche Rechte von berechtigten Grundstücken beschränken die Nutzung der sog. belasteten Parzelle in ihrer eigenen Nutzung. Dienstbarkeiten werden im Grundbuch eingetragen, beim berechtigten Grundstück als «Recht», beim belasteten Grundstück als «Last». In der Regel sind Dienstbarkeiten auf grosse Dauer angelegt und binden dementsprechend die Parteien für einen langen Zeitraum.

Dienstbarkeiten können in Bezug auf Intensität und Auswirkung sehr unterschiedlich ausgeprägt sein. So kann sich ein Näherbaurecht für einen Gartenschopf an einer von der Wohnseite abgewandten Seite als kaum negativ für das belastete Grundstück erweisen. Ein Näherbaurecht für eine bewohnte Baute angrenzend an eine Terrasse kann hingegen die Nutzung für den belasteten Terrasseneigentümer stärker beeinflussen.

Gewisse Dienstbarkeiten weisen bereits begrifflich eine stärkere Intensität auf. Dazu gehört beispielsweise eine Baubeschränkung oder ein Bauverbot. Solche Dienstbarkeiten sollen das Bauen auf einer Nachbarparzelle beschränken bzw. in bestimmten Bereichen sogar verbieten.

Dienstbarkeiten stellen Planer demzufolge vor erhebliche Herausforderungen. Sie haben die Dienstbarkeitsrechte einfliessen zu lassen, was unter Umständen zu einer Veränderung, allenfalls zu einer Verkleinerung des geplanten Projektes führen kann. Nichtsdestotrotz ist es unerlässlich, beim Grundbuchamt die entsprechenden Belege und Unterlagen frühzeitig einzuholen und zu prüfen. Damit kann das Auftreten von späteren Überraschungen, welche zur Unzeit das Bauprojekt verteuern und die Realisierung erschweren, vermieden werden.

 

 

 

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