Beitragsrecht und Finanzierungen

Wir beraten und vertreten betroffene Grundeigentümer und Gemeinden im Zusammenhang mit Erschliessungen und Fragen der Erschliessungsfinanzierung. Dies umfasst sämtliche Rechtsfragen im Zusammenhang mit Sondernutzungsplanungen (Erschliessungsplanung und Gestaltungsplanung) und Baubewilligungsverfahren für sämtliche Arten von Erschliessungsanlagen. Wir sind regelmässig Ansprechpartner im Zusammenhang mit Erschliessungsfinanzierungen (Erschliessungsbeiträge, Anschlussgebühren) und/oder Beitragsplanverfahren sowie Erschliessungsverträgen. 

Standort

Kanzlei Aarau

Laurenzenvorstadt 21 | Postfach
CH-5001 Aarau

T: 062 855 50 00

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