Wir beraten und vertreten betroffene Grundeigentümer und Gemeinden im Zusammenhang mit Erschliessungen und Fragen der Erschliessungsfinanzierung. Dies umfasst sämtliche Rechtsfragen im Zusammenhang mit Sondernutzungsplanungen (Erschliessungsplanung und Gestaltungsplanung) und Baubewilligungsverfahren für sämtliche Arten von Erschliessungsanlagen. Wir sind regelmässig Ansprechpartner im Zusammenhang mit Erschliessungsfinanzierungen (Erschliessungsbeiträge, Anschlussgebühren) und/oder Beitragsplanverfahren sowie Erschliessungsverträgen.
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