Planungsrecht

Wir beraten und vertreten Private und Gemeinden bei Allgemeinen Nutzungsplanungen (Ortsplanungen) und Sondernutzungsplanungen, d.h. Gestaltungplanungen und Erschliessungsplanungen. Darunter fallen Fragen rund um die Änderung von Zonenplänen (z.B. Einwendungs- und Beschwerdeverfahren gegen BNO-Revisionen, Einzonung, Auszonung, Umzonung inkl. allfälliger Entschädigungsfolgen usw.). Wir sind generell Ihr Ansprechpartner bei Rechtssetzungsfragen (z.B. Formulierung von BNO-Vorschriften,) insbesondere auch im Zusammenhang mit der Umsetzung der revidierten Vorschriften im Raumplanungs- und Baugesetz (Mehrwertabgabe, Baupflicht und dergleichen).

Standort

Kanzlei Aarau

Laurenzenvorstadt 21 | Postfach
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T: 062 855 50 00

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