Wir beraten Planerinnen und Planer (Architekten und Ingenieure) sowie Bauherrschaften beim Abschluss von Projektentwicklungs- und Planerverträgen (z.B. Generalplaner-, Architekten- und Ingenieurverträge), Bauleitungs- und Bauherrenvertretungsverträgen sowie bei der Auslegung entsprechender Verträge. Sofern sich aussergerichtlich keine Lösung finden lässt, vertreten wir unsere Klienten beispielsweise regelmässig in Prozessen betreffend die Höhe des Architektenhonorars sowie betreffend Planungsfehler unter Anwendung der massgebenden Branchennormen (z.B. SIA-Ordnung 102 oder SIA-Ordnung 118).
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