Wir beraten und vertreten Bauherrschaft und Unternehmer im Bereich des Werkvertragsrechts (u.a. Total- und Generalunternehmer-Werkverträge, Werkverträge mit Subunternehmern) mit und ohne Geltung der SIA-Norm 118. Nebst der Beratung bei der Ausarbeitung und beim Abschluss sowie bei der Auslegung entsprechender Verträge vertreten wir unsere Klienten in diesem Bereich regelmässig betreffend der Beseitigung von Baumängeln, Kostenüberschreitungen, Beweisaufnahmen oder der Durchsetzung von Honorarforderungen aus Werkvertrag. Wir verfassen in diesem Zusammenhang etwa Mängelrügen oder führen Prozesse auf Eintragung eines Bauhandwerkerpfandrechtes.
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