Wir beraten und unterstützen unsere Klienten in allen Fragen des Nachbarrechts, insbesondere bei Auseinandersetzungen betreffend Abstände von Pflanzen und Gartenbauten, Beschädigungen von Grundstücken durch Bauarbeiten auf dem Nachbargrundstück (Hangrutschungen/Risse), Beanspruchung des Nachbargrundstücks im Rahmen eines Bauprojektes (Hammerschlagsrecht), Lärmschutz und weitere Immissionen von Nachbargrundstücken sowie Unklarheiten beim Bestand und der Auslegung von Dienstbarkeiten (Näherbaurechte, Grenzbaurechte, Benützungsrechte etc.).
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