Wir sind Ansprechpartner bei enteignungsrechtlichen Fragen, welche sich als Folge von raumplanungsrechtlichen Massnahmen (z.B.Aus- oder Aufzonung) stellen. Zudem beraten wir Private und die öffentliche Hand im Zusammenhang mit den enteignungsrechtlichen Folgen einer Erschliessungsplanung oder dem Bau von öffentlichen Werken. Wir führen Verfahren zur materiellen wie zur formellen Enteignung nach kantonalem Enteignungsrecht und nach dem Enteignungsrecht des Bundes (Einspracheverfahren, Gerichtsverfahren, Verfahren vor der Schätzungskommission).
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